mit Updates vom 18.Februar 2021, 20.Januar 2021, 3.November und 28.Oktober 2020
Corona Schutzkonzept für öffentliche Veranstaltungen
- Es gilt generell Maskenpflicht.
- Ausnahme 1 der Maskenpflicht drinnen, wenn sich nur 1 Person im Raum aufhält.
- Ausnahme 2, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter garantiert eingehalten wird.
- Ausnahme 3: Personen aus dem gleichen Haushalt müssen den Mindestabstand zueinander nicht einhalten.
- Anmeldung per E-Mail, whatsapp, Threema, Post etc. ist zwingend.
- nicht angemeldete Besucher betreten das Gelände nicht.
- In den Badezimmern hat es Seife: bitte verwenden.
- Ausnahmen: nicht-öffentliche Veranstaltungen sind von diesem Schutzkonzept ausgenommen.
Hausordnung Gartenbahn
- alle Fahrzeuge müssen Metallräder haben
- alle FahrerInnen haben jederzeit die Kontrolle über ihre Fahrzeuge
- mündliche Anweisungen der Hausherrin sind zu befolgen.